Meines Wissen nach gilt für Rezepte weder das Urheberrecht noch das Patentrecht.
Einzig das Markenrecht ist auf Produkte anzuwenden, für Cocktails ist das aber irrelevant.
Korrekt! Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Geschützt ist ausschließlich die schöpferische Form. Die dahinter stehende Idee ist nicht schutzfähig!!!
Ein Cocktailrezept ist nicht schutzfähig. Eine Rezeptdatenbank bzw. ein Rezeptbuch kann aber beispielsweise dann urheberrechtlichen Schutz erlangenwenn die Auswahl der Rezepte besonders kreativ ist bzw. einem bestimmten Konzept folgt.
Für das Markenrecht gelten andere Schutzvoraussetzungen. Das Markenrecht schützt keine künstlerischen Werke, sondern Kennzeichen. Bleiben wir beim Beispiel "Dark´n Stormy":
Gosling´s hat sich nicht die das Cocktailrezept "Goslings Rum + Ginger Beer + Limettenachtel", sondern das Kennzeichen "Dark ´n Stormy" schützen lassen, und zwar u.a. für die Dienstleistung "Bar Services". Da das Markenrecht (wie alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte) ein Ausschließlichkeitsrecht verleiht, darf somit
ausschließlich Gosling´s Bardienstleistungen unter der Bezeichnung "Dark´n Stormy" erbringen. Ob Gosling´s unter diesem Zeichen einen Catering-Service betreibt, Messen veranstaltet oder einen Spirituosenvertrieb unterhält, bleibt alleine Gosling´s vorbehalten.
Wer das Zeichen "Dark´n Stormy" für den Bereich Bar benutzen will - beispielsweise indem er einen Cocktail auf die Karte setzt und ihn "Dark´n Stormy" nennt - braucht die Zustimmung von Goslings! Es ist also falsch, anzunehmen, man dürfe einen Cocktail "Dark ´n Stormy" nennen, nur weil man ihn mit Goslings Black Seal Rum zubereitet. Darf man nämlich nicht. Goslings dürfte streng genommen jeden Barbesitzer (in den USA) abmahnen, der auf seiner Cocktailkarte einen Cocktail mit der Bezeichnung "Dark ´n Stormy" führt - und zwar unabhängig davon, mit welchen Zutaten dieser Drink gemixt wird. Es ist also eine reine Ermessensentscheidung von Goslings, solche Markenrechtsverletzungen zu dulden, oder gegen sie vorzugehen.
Aus guten Gründen wird sich Goslings freilich davor hüten, Barbesitzer abzumahnen, die den D&S mit Goslings Rum zubereiten. Schließlich lebt Goslings ja vom Verkauf. Der D&S soll ein Verkaufsargument und kein Abmahninstrument sein. Aber das ist eine rein betriebswirtschaftliche Überlegung. Juristisch gesehen könnte Gosling auch anders....
PS: Die Antwort auf die Topic-Frage lautet übrigens: Indem man keine Listen von Phil Duff verlinkt
