Rechtlicher Schutz für Cocktailrezepte?

drinkformile

Neues Mitglied
ich würde die rezepte, auch wenn sie nur spass sind unter eine lizenz stellen.

andernfalls ist nicht sichergestellt das zumindest der name unter dem rezept steht...benutzen ist eine sache...aber den autor/erfinder nicht erwähnen eine ganz andere

 
Das ist überflüssig. Das Rezept an sich (sprich die Idee der Zubereitung) unterliegt ohnehin keinem urheberrechtlichen Schutz, lediglich die textliche und gestalterische Form, in die ein Autor es z. B. in einer Veröffentlichung gießt. Das kann natürlich auch in einem Online-Forum geschehen, aber: Da die meisten Cocktailrezepte höchstens ein paar wenige Zeilen umfassen und die Zubereitung in sachlich knappster Form beschrieben wird, ist die nötige Schöfpungshöhe in aller Regel nicht erreicht und das (einzelne) Rezept selbst als "kleine Münze" nicht schützbar. Folglich braucht es auch keine Lizenz ;)

(Anders sieht es aus, wenn die textliche oder bildliche Gestaltung die nötige Schöpfungshöhe erreicht, z.B. bei ausführlichen, über eine reine "Anleitung" hinausgehenden Beschreibungen, einem Rezept in Reimform oder ähnlichem, aber auch hier hat jeder die Möglichkeit, lediglich die "Idee" der Drinkzubereitung frei zu übernehmen.)
 
es geht nur um die blosse erwähnung des autors...damit ist weder ruhm reichtum noch sonstiges verbunden...wenn man nix dabei schreibt...dann darf jeder damit machen was wer will.
 
Das darf jeder sowieso! Kurz gesagt: rechtlich hat der "Erfinder" eines Drinks keine Handhabe, zu erreichen, dass er in anderen Veröffentlichungen genannt wird. Dass das zum guten Ton gehört ist eine andere Frage ...
 
wenn du recht hättest...dann würde das den sinn und zweck einer creative common license komplett zunichte machen.

ausserdem darf man nicht vergessen das es ein unterschied in diesem land ist...1. rechte zu haben und 2. recht zu haben

im zweifel muss sich ein gericht mit solchen detailfragen rumquälen...aber ansonsten darfst du jedes deiner worte...jeden forum beitrag unter einer lizenz veröffentlichen. viele foren tun dies bereits...
 
Jetzt verquirlst du aber einiges!

Klar sind Forentexte urheberrechtlich geschützt (gewisse "Schöpfungshöhe" vorausgesetzt: "Ding" reicht nicht ;)) - und deswegen kann sie der Urheber mit einer Lizenz veröffentlichen, die anderen die Verwendung erlaubt. Ich bin ein großer Freund der Creative Commons Lizenzen!

Aber dein Vorschlag zielte doch dahin, dass hier gepostete Drinks von Forumsmitgliedern nur unter Nennung des Autors verbreitet werden sollen. Und eben das geht nicht, weil für die Rezeptur (= die "Idee" der Zusammensetzung und Herstellung eines Drinks) gar kein Urheberrecht besteht - sie sind sozusagen von Natur aus "gemeinfrei". Und wer kein Urheberrecht hat, kann auch keine Lizenz mit irgendwelchen Einschränkungen vergeben.



Ich versuch mal ein paar Beispiele. (Achtung: alles fiktiv und ohne Gewähr! In der Wikipedia würde hier jetzt der "Rechtshinweis" stehen ;))

Beispiel 1: mangomix postet im Forum einen selbst erfundenen Drink. Sein guter Freund Franz Brandl *hust* nimmt ihn in sein neues Buch "100 tolle Cocktails von Franz Brandl" auf, erwähnt mangomix aber mit keinem Wort. Darf er das? Ja! (Die Rezeptur an sich ist nicht urheberrechtlich geschützt)

Beispiel 2: mangomix grummelt, scannt die entsprechende Buchseite und postet sie im Forum. Darf er das? Nein! (hier ist die Zusammenstellung und Gestaltung des Buches geschützt).

Beispiel 3: mangomix findet in Brandls drei Eigenkreationen des Autors, die in der C&D-Datenbank noch fehlen, und fügt sie ein. Darf er das? Ja! (Auch ohne Quellenangabe, solange er nur Zutaten und knappe Zubereitung übernimmt, oder den Text umformuliert)

Beispiel 4: Brandl regt sich auf und veröffentlicht ein neues Buch, dessen Rezepte nahezu vollständig aus der C&D-Datenbank stammen. Darf er das? Nein. (Die Datenbank ist als Zusammenstellung selbst dann geschützt, wenn es die einzelnen Rezepte nicht sind).



Wen das Thema interessiert, hier ist das sehr gut, aber ohne Paragraphengestrüpp, dargestellt: http://www.irights.info/index.php?q=node/523


 
eine rezeptesammlung unter dem thema: z.b. mozart dry. tada! teilweise kopiert...nicht geschütz...alle kopiert...geschütz. ziel errreicht.

ausserdem geht es mir nur darum es kenntlich zu machen...hab noch nie gehört das es geschadet hat...es kann einem nur nutzen

Rezepte aus Sammlungen

Komplizierter wird die Sache, wenn es nicht um einzelne Kochrezepte geht, sondern um mehrere Rezepte aus einer Sammlung. Das können zum Beispiel Kochbücher sein, aber auch Rezept-Sammlungen aus dem Internet. Dann ist eine weitere urheberrechtliche Hürde zu nehmen. Das Urheberrecht schützt nämlich Sammlungen und Datenbanken zusätzlich und unabhängig davon, ob die einzelnen Bestandteile selbst geschützt sind. Voraussetzung ist lediglich, dass die Anordnung von „Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen … aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind“. Und das ist schnell der Fall, so dass man in der Regel bei Rezeptsammlungen davon ausgehen kann, dass sie unter diesen Schutz fallen.
 
Super Aufstellung, Mangomix. Sehr griffig. - Und dank deines Brandl Beispieles auch noch recht witzig. :D
 
mangomix postet im Forum einen selbst erfundenen Drink. Sein guter Freund Franz Brandl *hust* nimmt ihn in sein neues Buch "100 tolle Cocktails von Franz Brandl" auf,

Freut mich daß ihr euch nach der mir unvergesslichen Diskussion im M forum wieder so gut versteht. Die Zeit heilt eben alle Wunden ;)
 

es geht nur um die blosse erwähnung des autors...damit ist weder ruhm reichtum noch sonstiges verbunden...wenn man nix dabei schreibt...dann darf jeder damit machen was wer will. [/quote]
Häufiger Irrtum - das Gegenteil ist richtig! Wenn ein Werk die gesetzlichen Anfordernungen für urheberrechtlichen Schutz erfüllt, gilt das unabhängig davon, ob das dabei steht oder nicht. Das bekannte (c) auf Büchern oder Filmen begründet also kein Recht, sondern erinnert nur daran. Grundsätzlich ist jewede Nutzung verboten, sofern nicht der Urheber (oder das Gesetz) ausdrücklich, z.B. mit einer Lizenz, ein Nutzungsrecht einräumt.


eine rezeptesammlung unter dem thema: z.b. mozart dry. tada! teilweise kopiert...nicht geschütz...alle kopiert...geschütz. ziel errreicht. [/quote]

Für ne Sammlung hast du Recht, mojitoo. Beispiel: Rezepte vom Forumswettbewerb 2011, lizenziert unter Creative Commons BY-NC 3.0 (nicht-kommerziell freie Verwendung mit wenigen Einschränkungen).

ausserdem geht es mir nur darum es kenntlich zu machen...hab noch nie gehört das es geschadet hat...es kann einem nur nutzen[/quote]

Versteh ich nicht. Wenn ein hier geposter Drink so gut gefällt, dass jemand das Rezept woanders publiziert, soll er das doch tun. Ob er dem Autor dabei höflich Tribut zollt oder nicht können wir eh nicht beeinflussen, auch nicht, wenn wir dafür irgendwelche "Lizenzen" erfinden, die für das, was erreicht werden soll, sowieso nichts bringen. Ich fände das eher peinlich als nützlich ...
 

Beispiel: Rezepte vom Forumswettbewerb 2011, lizenziert unter Creative Commons BY-NC 3.0 (nicht-kommerziell freie Verwendung mit wenigen Einschränkungen).[/quote]

jetzt komm ich nicht mit. wenn ich auf deine scribd seite gehe, sehe ich das das dokument und dessen inhalt unter die CC BY-NC 3.0 fällt. im forum steht davon nichts... was gilt denn dann bzw wieso stellst du das dokument unter eine lizenz während die "beiträge sammlung" im forum (bzw und dessen content des wettbewerb 2011) nicht durch eine kennzeichnung geschützt ist?

indem du auf der scribd seite eine lizenz einträgst machst du doch genau das gleiche was ich auch vor hatte:

ausserdem geht es mir nur darum es kenntlich zu machen...[/quote]

...in deutschland ist vorallem die rechtsbelehrung wichtig. wenn du den leute nicht sagst was sie dürfen oder nicht dürfen (was inhalt vieler cc linzenzen ist) dann können sie ja von vornherein garnicht wissen, ob sie in deinen augen etwas richtig oder falsch machen...und damit aus deiner sicht der dinge dürfen oder nicht dürfen.

wie gesagt ob sie sich daran halten oder halten müssen ist wieder eine ganz andere geschichte.

Ps: mehr fällt mir zu diesem thema auch nicht mehr ein...können wir ja dann bei einem cocktailchen weiter besprechen ;D
 
indem du auf der scribd seite eine lizenz einträgst machst du doch genau das gleiche was ich auch vor hatte:

Nee ... genau das Gegenteil! Mit der CC-Lizenz auf die Rezeptbroschüre erlaube ich als Urheber Nutzungen (herunterladen, kopieren, verbreiten, auf einer nicht-kommerziellen Website veröffentlichen...), die ohne diese Erlaubnis verboten wären. * Eine Lizenz, die die Verwendung von Rezepten ohne Nennung ihrer "Erfinder" untersagt, würde aber eine Nutzung verbieten, die generell erlaubt ist - nämlich deswegen, weil Rezepturen überhaupt nicht dem Urheberrecht unterliegen.



* Steht das Forum unter einer ähnlichen Lizenz? Wenn nein, wäre es verboten, diese Rezeptepostings auf eine eigene Website oder in ein Blog zu kopieren. Und streng genommen hätte ich die Bilder auch gar nicht für die Broschüre hernehmen dürfen ... ach herrje! Insofern bin ich dafür, dass Forum komplett unter ne gute CC-Lizenz zu stellen ... da sind wir uns wohl einig. - Ja, das vertiefen wir mal bei nem Drink, guter Plan!
 
PS: Könnte viell. einer der freundlichen Mods die letzten Postings - ab mojitoos Vorschlag - in einen neuen Thread "Rechtlicher Schutz für Cocktails" packen?
 
PS: Könnte viell. einer der freundlichen Mods die letzten Postings - ab mojitoos Vorschlag - in einen neuen Thread "Rechtlicher Schutz für Cocktails" packen?

Danke crackone!
 

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