Du mußt an Vater Staat und an Mutter Stadt wohl zahlen
Zuerst ist grundsätzlich eine Genehmigung der Gemeinde nötig, wenn auf deren Grund und Boden Verkaufsstände errichtet werden (zB Imbißwagen).
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist auf geringfügiger Basis bis 400 Euro/Monat möglich, hier kann entweder nach Lohnsteuerkarte versteuert werden oder pauschal 25 % Abgaben an die Bundesknappschaft (da ist also alles drin, Lohnsteuer +SVbeiträge), zahlbar durch den Arbeitgeber. Mußt halt durchrechnen, wie lange Du Leute beschäftigen wirst und was dann auf Dich finanziell zukommt.
Für die erbrachten Leistungen (also hier wohl verkaufte Getränke) ist 16% USt an das Finanzamt abzuführen abzüglich Vorsteuer, dürfte ja für bereits Gewerbetreibende kein Fremdwort sein, denk ich mal

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Mehr fiele mir jetzt auf die Schnelle nicht ein. Ich würde auf jeden Fall rechtzeitig für die Aushilfen entsprechende Arbeitsverträge anfertigen und unterschreiben lassen, um später für den Fall der Fälle etwas Schriftliches zu haben. Man weiß ja nie (Stichwort Schwarzarbeit). Also kein pi-mal-Daumen-paßt-scho-schaust-halt-mal-bei-uns-vorbei-Gemoschel ;D
last not least, auch wenn's keine Abgaben sind: Nehmt Ihr Gläserpfand? Dann auf ausreichend Wechselgeld achten.