Hallo Axel!
Wo hast du denn vor eine mobile Bar aufzumachen??
Also ein Gesundheitszeugnis ist nicht zwingend notwendig, aber ist auch nicht schlecht, wenn man eins vorweisen kann! Als erstes brauchst du einen Gewerbeschein. Leider kann man fĂŒr eine mobile Cocktailbar keine Reisegewerbekarte beantragen, da mit dieser nur geschlossener Alkohol verkauft werden darf (sprich Bier und Wein). Wenn du das ganze als Dienstleistung anbieten willst, dann brauchst du nichts weiter. Verkaufst du aber selber, sprich die Einnahmen gehen direkt in deine Tasche, so brauchst du vom jeweiligen Ordnungsamt eine Ausschankerlaubnis fĂŒr das entsprechende Ereignis. Kostet je nach gröĂe zw. 25 und 50 Euro.
Eine GaststÀttenschulung ist soweit ich weià nötig, habe Sie aber auch noch nicht hinter mir... einfach mal bei deiner IHK nachfragen!
So long,
Horny